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1 Vertrag über Veranstaltungsbesuch
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Veranstaltungsbesucher mit der EHC Biel Sport AG (EHCB) für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen einen Vertrag ab. Für diesen Vertrag gelten die folgenden Regelungen:
1.1 Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veran-staltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketbesteller als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt.
1.2 Print@home und E-Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Der erste Inhaber eines Print@home- oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Das Kopieren, verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
1.3 Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht der EHCB vorgängig ihre Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat.
1.4 Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.
1.5 Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der EHCB oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
1.6 Die EHCB ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zu¬trittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung von der EHCB oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungs¬vorschriften der EHCB nicht nachkommt.
1.7 Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets unter Vorbe-halt von Ziff. 3 nachstehend kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erhaltenen Tickets können daher grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.
1.8 Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben werden müssen. Das Ticket berechtigt diesfalls den Veranstaltungsbesucher auch zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort.
1.9 Wird ein Spiel abgebrochen (Lichtausfall, Nebel o.a.) und muss neu angesetzt werden, so behält das gekaufte Ticket seine Gültigkeit für die Ersatzveranstaltung. Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wird das neu angeordnete Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gespielt (zB. bei Verfügungen wegen Hooliganismus) verfallen die Tickets und es können auch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
1.10 Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die VisionOne AG die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht der EHCB in eigenem Namen entgegennimmt und der EHCB AG vergütet.
1.11 Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
2 Absage der Veranstaltung
Im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung steht dem Veranstaltungsbesucher ein Anspruch gegen die EHCB auf Rückerstattung des für das Ticket bezahlten offiziellen Preises zu. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Sämtliche Rückerstattungsansprüche aufgrund einer Absage einer Veranstaltung können ausschliesslich und auf direktem Weg über die EHCB eingefordert werden. Es bestehen keinerlei Rückerstattungsansprüche des Veranstaltungsbesuchers gegen die VisionOne AG oder die Vorverkaufsstellen. Sämtliche Ansprüche verfallen 30 Tage nach offiziellem Durchführungsdatum einer Veranstaltung.
3 Keine Gewähr für die Richtigkeit der Veranstaltungsdaten
Weder die EHB, noch die VisionOne AG und die Vorverkaufsstellen können wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Ticketsystem aufge-schalteten Veranstaltungsdaten übernehmen. Dem Veranstaltungsbesucher steht jedoch ein Widerrufsrecht zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis der auf dem Ticketsystem nachweislich falsch aufgeschalteten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im nachhinein durch die VisionOne AG oder durch die EHCB geändert werden müssen. Das Widerrufsrecht gilt bis maximal 7 Tage vor offiziellem Durchführungsdatum der Veranstaltung (massgebend ist bei schriftlichem Widerruf das Datum des Poststempels). Bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Veranstaltungsbesucher Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises analog Ziff.2. zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
4 Gerichtsstand
Der Veranstaltungsbesucher anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten Biel als ausschliesslichen Gerichtsstand.
EHC Biel Sport AG Bahnhofstrasse 17 Postfach 2501 Biel/Bienne Tel.: +41 (0)32 328 37 37 Fax.: +41 (0)32 328 37 30 www.ehcb.ch Email :
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Ticketvertrieb: VisionOne AG Rorschacher Strasse 294 CH-9016 St.Gallen
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